Transparenz
Auf dieser Seite möchten wir als Gemeinnützige Organisation Transparenz schaffen und über unsere internen Organisations- und Entscheidungswege informieren.
Aktuell sind die Angaben noch nicht vollständig, doch bald erhaltet ihr die volle Transparenz!
Name:
Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Sitz und Anschrift:
Werderstraße 1, 19386 Lübz
Gründungsjahr:
1992
Vereinsregisternummer:
6293
Die vollständige Satzung findest du hier: Satzung
Unsere vollständigen Ziele und Leitideen findet du hier: Ziele und Leitideen
Vorsitz:
Kim Marie Nagel
Geschäftsführung:
Anne-Marie Freitag
Steuernummer: 090 / 141 / 11945
Unsere Einnahmen erhalten wir zu einem aus Förderungen und zum anderen aus Mitgliedsbeiträgen.
Gefördert werden unsere eigenen Projekte von dem LAGuS MV.
Die Freiwilligendienste werden von der BKJ, dem BMFSFJ, dem BAFzA und den ESF+ gefördert.
LAGuS MV:
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) versteht sich als Kompetenzzentrum für Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie für zentrale soziale Aufgaben. Nahezu jede Bürgerin und jeder Bürger unseres Bundeslandes kommt mit dem LAGuS in Berührung, aber auch Millionen von Urlaubern, die zum Beispiel sauberes Badewasser genießen.
BKJ:
Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ) ist der Dachverband für Kulturelle Bildung in Deutschland. Über 50 bundesweit agierende schulische und außerschulische Institutionen, Fachverbände und Landesdachorganisationen der Kulturellen Bildung haben sich in der BKJ zusammengeschlossen. Sie sind in den Sparten Bildende Kunst, Literatur, Medien, Museum, Musik, Spiel, Tanz, Theater und Zirkus aktiv. Die BKJ und ihre Mitglieder setzen sich für vielfältige Angebote der Kulturellen Bildung in der Jugendarbeit, in Kultureinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten, für kulturelle Teilhabe und Inklusion, für freiwilliges Engagement und internationalen Austausch sowie für gelingende Bildungslandschaften ein. Ihr Ziel ist die Weiterentwicklung und Förderung der Kulturellen Bildung: gesellschaftlich sensibel, nachhaltig, möglichst für jeden Menschen zugänglich, von Anfang an und ein Leben lang.
BMFSJ:
BMFSFJ ist eine Abkürzung für Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. BMFSFJ wird „Be-em-ef-es-ef-jot“ ausgesprochen.
Eine Aufgabe des BMFSFJ ist, das FSJ und den BFD zu fördern. Das heißt, das BMFSFJ gibt Geld an die Zentralstelle und die Träger, damit sie eine gute Begleitung und Bildungstage für die Freiwilligen* machen. Das BMFSFJ nennt auch die Regeln, die eingehalten werden müssen. Im BFD zahlt das BMFSFJ auch einen Teil des Taschengeldes. Das BMFSFJ hat für diese Aufgaben eine eigene Behörde: das BAFzA.
BAFzA:
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ist eine Behörde des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Die Abkürzung für dieses Amt ist BAFzA und wird „Bafza“ ausgesprochen.
Das BAFzA prüft, ob das Bundesfreiwilligendienstgesetz eingehalten wird. Das BAFzA hat noch viele andere wichtige Aufgaben, die mit dem BFD zu tun haben. Einige dieser Aufgaben gibt das BAFzA aber an Einsatzstellen und Zentralstellen weiter. Sie übernehmen dann diese Aufgaben.
Wenn Freiwillige* im BFD ihre Vereinbarung unterschreiben, muss danach auch ein*e Mitarbeiter*in vom BAFzA unterschreiben. Darum kümmert sich der Träger.
ESF+:
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzierungsinstrument der Europäischen Union (EU), wenn es um die Unterstützung von Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten geht. Gefördert werden wirtschaftliche und soziale Maßnahmen, die zur Verringerung der Armut, Stärkung der Bildung und Sicherung von Beschäftigung beitragen.
Für die Strukturfondsförderperiode 2021 bis 2027 wird aus dem ESF der ESF Plus (ESF+). Das „Plus“ im Namen ergibt sich, weil unter dem Dach des ESF nun vier bisher separate EU-Förderschienen vereinigt wurden.
Seit vielen Jahren profitiert Mecklenburg-Vorpommern über den Europäischen Sozialfonds von Fördermitteln, mit denen die Beschäftigung von Menschen, die Stärkung der Bildung und die Bekämpfung der Armut in Mecklenburg-Vorpommern gefördert werden. Für das ESF Plus Programm 2021 bis 2027 stehen Mecklenburg-Vorpommern insgesamt rund 556,3 Millionen Euro zur Verfügung, davon 333,8 Millionen Euro ESF+-Mittel. Aus dem übergeordneten politischen Ziel, ein sozialeres und inklusiveres Europa zu schaffen, setzt Mecklenburg-Vorpommern mit seinem ESF Plus Programm auf drei Handlungsfelder:
1. „Fachkräfte sichern – Arbeitsmarktpotenziale von Frauen besser ausschöpfen – Strukturwandel gestalten“,
2. „Bildungsbenachteiligungen abbauen – Schulerfolge verbessern“,
3. „Soziale Inklusion fördern – Demokratie und Toleranz stärken“.
Einnahmentabelle:
Ausgabentabelle: